Stinus-Orhopädietechnik GmbH - Achern

Ihre Sicherheit zählt. Einlagen für Sicherheitsschuhe.

Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe

Sicherheit geht vor. Vor allem bei der Arbeit. Deshalb sind in vielen Arbeitsbereichen  Sicherheitsschuhe vorgeschrieben. Doch was ist, wenn aufgrund einer Fehlstellung des Fußes Einlagen getragen werden müssen? Auch in Sicherheitsschuhen sollten Sie keinesfalls auf die notwendigen Einlagen verzichten.

Vorteile

  • Hohe Entlastungen des Bewegungsapparates bei stehender Arbeit
  • Linderung bei Belastungsschmerzen
  • Schonung für Gelenke und Rücken
  • Verzögerung von Ermüdungserscheinungen- größere Arbeitssicherheit 
  • Vermeidung von chronischen Schäden
  • Reduzierung der Arbeitsunfähigkeitszeiten
  • Mehr Freude beim Arbeiten

Was müssen Sie beachten?

Damit sichergestellt ist, dass auch bei einer Einlagenversorgung der Sicherheitsschuhe optimal schützt, dürfen nur geprüfte orthopädische Einlagen verwendet werden. Diese Baumusterprüfung wird von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) verbindlich vorgeschrieben.

Die Prüfung der Einlagen nehmen die Hersteller der Sicherheitsschuhe vor. Zum Beispiel wird sichergestellt, dass die Schuhe ihre antistatischen Eigenschaften  behalten. Wichtig ist auch, dass durch die Einlagen die Resthöhe zu den Zehenschutzkappen nicht unterschritten wird.

Geprüft durch Schuh-Hersteller

Um Sie auch bei den Arbeitssicherheitsschuhen mt einer individuellen Einlage versorgen zu können, haben wir eine entsprechende Prüfung bei drei der wichtigsten Hersteller von Sicherheitsschuhen durchführen lassen und die Freigaben erhalten.

  • Elten Sicherheitsschuhe
  • Haix Sicherheitsschuhe
  • Steiz Secura Sicherheitsschuhe

Um Sie mit den richtigen Einlagen versorgen zu können, benötigen wir daher den Namen des Schuhherstellers sowie die Modellbezeichnung und Artikelnummer des Schuhs.

Wer übernimmt die Kosten ?

Im Fall der Einlagenversorgung bei Arbeitssicherheitsschuhen übernimmt nicht die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten, sondern eine anderer Kostenträger. Bei der Kostenübernahme  kommt es auf die Ursache der Fußfehlstellung bzw. Fußschädigung an.

Kostenträger sind in diesen Fällen :

Gesetzliche Unfallversicherung (z.B. Berufsgenossenschaft) bei Fußschädigung durch einen Unfall.

Gesetzliche Rentenversicherung, wenn die Fußschädigung die Erwerbstätigkeit beeinträchtigt.

Bundesagentur für Arbeit, wenn die Fußschädigung die Erwerbstätigkeit beeinträchtigt und noch keine 15 Jahre Beitragszeit  bei der Deutschen Rentenversicherung besteht.


A) Bei Arbeitsunfall - Gesetzliche Unfallversicherung

Voraussetzungen
Fußschädigung als Folge eines Arbeitsunfalls (§§ 8,10,11,12 SGB VII) einschließlich eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit (§9 SGB VII)

Kostenträger sind Gesetzliche Unfallverischerung, die Berufsgenossenschaft oder die private Unfallversicherung.

Ablauf
Bringen Sie uns bitte ein Rezept mit. Wir erstellen einen Kostenvoranschalg, den Sie bei der Unfallversicherung einreichen können.

B) Bei Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit - Gesetzliche Rentenversicherung

Voraussetzungen
Die Fußschädigung beeinträchtigt die Ausübng der Erwerbstätigkeit unmittelbar oder mittelfristig. Bitte beachten Sie, dass eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt sein muss! (180 Kalendermonate Beitragszeit)

Ablauf

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Datenschutzerklärung
  • Rezept vom Facharzt für Orthopädie
  • Kostenvoranschlag ( erhalten Sie von uns)
  • Bilddokument der Fußmessung (Blauabdruck oder Scan-Abdruck)

Antrag bei Erstversorgung

Für die Erstversorgung füllen Sie bitte folgende Formulare aus bzw. lassen Sie von Ihrem Arzt und Arbeitgeber ausfüllen:

Alle benötigten Anträge können Sie hier downloaden:
Erstversorgung Antrag Deutsche Rentenversicherung
Folgeversorgung Antrag Deutsche Rentenversicherung

Die Bearbeitungszeit gibt die Deutsche Rentenversicherung mit ca. zwei Wochen an.

C) Bei Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit (Rentenbeitragszeit noch nicht erreicht) - Agentur für Arbeit

Voraussetzung
Angeborene oder erworbene Fußschädigung. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Kosten für die Einlagenversorgung, wenn Sie noch keine 15 Jahre Beitragszeit bei der Deutschen Rentenversicherung haben.

Alle noch benötigten Anträge können Sie bei der Agentur für Arbeit downloaden: www.arbeitsagentur.de