Fragen und Antworten

Allgemeines

Wie lange ist mein Rezept gültig?

Die ärztliche Verordnung ist 28 Tage nach Ausstellung gültig, das heißt diese muss bis dahin bei uns eingereicht worden sein.

Ich habe ein Rezept vom Arzt. Wie geht es jetzt weiter?

Wenn Ihr Arzt Ihnen ein Rezept ausgestellt hat, haben Sie die Möglichkeit, es bequem in einer unserer Filialen einzureichen. Alternativ besteht die Option, uns die ärztliche Verordnung per Post oder E-Mail mit Ihren Kontaktdaten zukommen zu lassen.

Der weitere Ablauf hängt von dem verordneten Hilfsmittel ab. Falls wir eine entsprechende Vereinbarung mit Ihrer Krankenkasse haben oder die Kosten unterhalb der Genehmigungsgrenze liegen, können wir die Versorgung direkt vornehmen. Bringen Sie einfach Ihr Rezept in eine unserer Filialen, und im besten Fall können Sie das benötigte Hilfsmittel sofort mit nach Hause nehmen.

In den meisten Fällen müssen wir jedoch zunächst die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dafür erstellen wir einen Kostenvoranschlag und senden diesen gemeinsam mit Ihrem Rezept an Ihre Krankenkasse. Ab diesem Punkt haben wir keinen Einfluss mehr auf den zeitlichen Verlauf und warten auf die Genehmigung. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihr Rezept möglichst schnell bei uns einreichen, damit wir es zeitnah bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Nach Erhalt der Genehmigung kann der Prozess beginnen. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin unseres Stinus-Teams wird Sie kontaktieren, um ein ungefähres Zeitfenster für die Lieferung Ihres Hilfsmittels zu vereinbaren. Bei Reha Hilfsmitteln, bitten wir um Verständnissind, dass wir keine festen Termine vergeben können, da unsere Fahrer den ganzen Tag unterwegs sind und bei vielen Patienten eingesetzt werden. Daher ist es uns nicht möglich, einen minutengenauen Zeitpunkt anzugeben.

Was ist eine gesetzliche Zuzahlung? Warum muss ich diese Zuzahlung leisten?

Im Grundsatz sind Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten Hilfsmittel als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Ab dem 18. Lebensjahr ist jedoch bei jedem Hilfsmittel eine gesetzliche Zuzahlung durch den gesetzlich Krankenversicherten erforderlich.

Die Höhe der Zuzahlung orientiert sich am Abgabepreis, den die Krankenkasse an den Leistungserbringer vergütet, üblicherweise Vertragspreise oder Festbeträge. Die Zuzahlung beträgt dabei 10% des Abgabepreises, wobei jedoch mindestens 5,- Euro und höchstens 10,- Euro zu zahlen sind.

Was ist eine wirtschaftliche Aufzahlung?

Krankenkassen übernehmen für ihre Patienten grundsätzlich nur die Standardversorgung. Wünscht sich der Versicherte eine höherwertige Versorgung bzw. von einem bestimmten Hersteller oder mit speziellen Zusätzen, welche den Wert des verordneten Hilfsmittels übersteigt, muss er die Differenz dazu selbst tragen. Diese wirtschaftliche Aufzahlung ist unabhängig von der gesetzlichen Zuzahlung und man kann sich auch nicht davon befreien lassen – denn der Versicherte entscheidet selbst, ob er das aufzahlungsfreie Kassenmodell oder das höherwertige Produkt wählt.

Benötige ich einen Termin zum Ausmessen von Kompressionsstrümpfen?

Bei Stinus Orthopädie GmbH ist kein vorheriger Termin erforderlich, um Ihre rundgestrickten Kompressionsstrümpfe anzupassen. Es wird empfohlen, dass Sie vorzugsweise morgens oder vormittags vorbeikommen, da die Beine im Laufe des Tages anschwellen und dies die Genauigkeit der Messung beeinträchtigen kann. Wenn Sie eine individuelle Versorgung mit flachgestrickten Kompressionsstrümpfen wünschen, steht Ihnen nach Terminvereinbarung eine unserer kompetenten Mitarbeiterinnen zur Verfügung, um die Messung durchzuführen. Besonders nach einer Lymphdrainage wird empfohlen, direkt im Anschluss an die Therapie nach Terminierung bei uns vorbeizuschauen.

Wie viele Kompressionsstrümpfe können mir jährlich verschrieben werden?

Die Krankenkassen decken normalerweise die Kosten für zwei Kompressionsversorgungen pro Jahr ab. Das liegt daran, dass Kompressionsstrümpfe in der Regel etwa sechs Monate lang effektiv sind, wenn sie regelmäßig getragen und gut gepflegt werden. Nach dieser Zeit lässt die Wirksamkeit der Kompression nach und eine neue Versorgung ist erforderlich. Daher kann ein Arzt pro Jahr zwei Rezepte für Kompressionsstrümpfe ausstellen. Bei der Erstversorgung mit medizinischen Kompressionsstrümpfen und -strumpfhosen kann der Arzt sofort eine zusätzliche Versorgung für den späteren Wechsel verordnen, um sicherzustellen, dass der Patient kontinuierlich von der Therapie profitiert.

Benötige ich ein Termin zum Anmessen der Einlagen?

Um längere Wartezeiten zu umgehen, empfehlen wir bei einer Verordnung von orthopädischen Einlagen einen Termin bei uns zu vereinbaren.

Reha-Technik

Wann wird mein Hilfsmittel geliefert?

Nach erfolgter Genehmigung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse werden wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen zeitnahen Liefertermin für das benötigte Hilfsmittel zu vereinbaren. Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass die Zuweisung der Liefertermine entsprechend der Dringlichkeit der Versorgung erfolgt.

Wann werden die Hilfsmittel wieder abgeholt?

Sobald uns ein Abholauftrag oder die Information über die Abholung eines Hilfsmittels vorliegt, werden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen geeigneten Termin zu vereinbaren. In der Regel erfolgt die Abholung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt dieser Information.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es in Zeiten hoher Auslastung, beispielsweise durch zahlreiche Notfälle, zu Verzögerungen kommen kann. Die Priorität liegt dabei auf der zeitnahen Versorgung mit dringend benötigten Hilfsmitteln, was gegebenenfalls zu Verzögerungen bei der Abholung nicht mehr benötigter Hilfsmittel führen kann.

Warum muss ich ein neues Rezept für ein bereits geliefertes Hilfsmittel einreichen?

Für die meisten Hilfsmittel erfolgt die Vergabe in Form von Leihgaben über eine bestimmte Zeitspanne, die von den Krankenkassen festgelegt wird. Wenn die Leihzeit eines Hilfsmittels, wie beispielsweise eines Rollators oder Rollstuhls, abgelaufen ist, ist in einigen Fällen ein neues ärztliches Rezept erforderlich, um eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen.

Wir informieren Sie rechtzeitig über das bevorstehende Ende der Leihzeit, damit Sie die Möglichkeit haben, von Ihrem Arzt eine neue Verordnung ausstellen zu lassen. Dies gewährleistet, dass die weitere Versorgung durch die Krankenkasse garantiert ist.

Was ist ein Wiedereinsatz und warum dauert das so lange?

In den Verträgen der Krankenkassen und Leistungserbringer ist bei einigen Hilfsmitteln ein sogenannter Wiedereinsatz vorgesehen.

Der Grund hierfür ist, dass ein Großteil der Hilfsmittel im Besitz von Krankenkassen sind und uns für Ihre Versorgung zur Verfügung gestellt werden Wenn Sie also ein neues Hilfsmittel benötigen, sind wir dazu verpflichtet zunächst eine Kassenlagerabfrage durchzuführen. Ist ein passendes Hilfsmittel für Ihre Bedürfnisse und Maße z.B. bei einem anderen Sanitätshaus in Deutschland eingelagert, wird dieses zu uns versendet. Hier prüfen, reparieren, reinigen und desinfizieren wir Ihr Hilfsmittel und liefern es nur in einem einwandfreien Zustand an Sie aus. Aufgrund des Postwegs und der gründlichen Überprüfung des Hilfsmittels kommt es mitunter zu Verzögerungen bei der Kostenvoranschlagserstellung und letztendlich zur Lieferung.

Wieso dauert die Versorgung mit einem Hilfsmittel so lange?

Zunächst müssen wir Ihrem Kostenträger einen Kostenvoranschlag unterbreiten, welcher dort geprüft wird. Erst wenn die Krankenkasse uns dann eine Kostenzusage in schriftlicher Form gibt, können wir das entsprechende Hilfsmittel an Sie ausliefern. Leider haben wir keinen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitung bei Ihrer Krankenkasse – in dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse!

Kann ich Hilfsmittel auch mieten bzw. leihen?

Selbstverständlich haben Sie bei der Stinus Orthopädie GmbH die Möglichkeit Hilfsmittel, wie z.B. einen Rollator, Rollstuhl oder Toilettenstuhl, für einen individuellen Zeitraum zu mieten. 

Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne: Wir beraten Sie bei Ihrer Wahl und kümmern uns für Sie um den Rest.